Wie eine neue Batterieverordnung Europas Batterien nachhaltiger machen soll

Eine grüne Zukunft braucht nachhaltige Batterien! Eine neue Batterieverordnung soll in der EU dafür zukünftig bessere Voraussetzungen schaffen. Aber wie funktioniert das genau?

Autor*in Benjamin Lucks, 07.08.23

Übersetzung Lana O'Sullivan:

Egal, ob als Speicher in Photovotaikanlagen oder in Elektroautos – in einer klimafreundlichen Zukunft müssen wir Strom speichern, um ihn zu bestimmten Uhrzeiten und an bestimmten Orten verfügbar zu machen. Auch eine nachhaltige Mobilität setzt Batterien und Akkus voraus, um E-Autos und elektrische Kleinstfahrzeuge unabhängig vom Stromnetz zu machen.

Allerdings treibt die Herstellung neuer Batterien die Ökobilanz der Elektromobilität massiv nach oben. Denn dabei werden große Mengen an Ressourcen wie Lithium, Kobalt oder Nickel benötigt. Deren Gewinnung ist nicht nur sehr aufwändig, sie setzt auch gewaltige Mengen an CO2 frei. Eine Möglichkeit, Batterien nachhaltiger zu gestalten, ist ein konsequentes Recycling der Materialien, die bereits im Umlauf sind.

Und genau das will das EU-Parlament durch eine neue Batterieverordnung erreichen, die in Deutschland bereits ab dem 17. August 2023 in Kraft tritt.

Warum die neue Batterieverordnung wichtig ist

Über neue Regelungen für Akkumulatoren und Batterien diskutieren die EU-Mitgliedsstaaten schon seit einigen Jahren. Die aktuell gültige EU-Batterierichtlinie stammt noch aus dem Jahr 2006, also lange vor Inkrafttreten des Bundes-Klimaschutzgesetzes aus 2021 oder auch dem Pariser Klimaabkommen aus 2015. Während die neuen Regelungen bereits Mitte August 2023 gelten, bekommen Unternehmen eine Schonfrist bis zum 18. Februar 2024.

Erstmalig betrachtet die neue, europaweite Batterieverordnung den gesamten Lebenszyklus neuer Batterien. Hierfür sollen Informationen in einem digitalen Batteriepass gesammelt und während ihrer gesamten Lebensdauer zur Verfügung gestellt werden. Theoretisch ließen sich recycelte Batterien dadurch bis zum Hersteller zurückverfolgen. Zusätzlich verschärft die neue Verordnung auch die Nachhaltigkeitsvorschriften für Batterien und Altbatterien. Bis 2031 müssen Batterien neue Mindestanteile an recycelten Materialien aufweisen.

Mehr Recycling für Lithium, Nickel und Kobalt

Denn das Problem ist keineswegs, dass sich Batterien nicht recyceln ließen. Das Münchner Startup Tozero etwa möchte den Abfall beim Recycling von Batterien auf 0 Prozent reduzieren. Sich im Umlauf befindende Stromspeicher werden jedoch nicht konsequent genug aufbereitet und landen stattdessen in Mülldeponien. Materialien wie Lithium, Nickel und Kobalt müssen wir also neu gewinnen, und das treibt die Ökobilanz der Batterien in die Höhe. Genau für diese Materialien enthält die neue Batterieverordnung neue Auflagen.

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Konkret müssen neue Batterien ab 2031 eine Mindestmenge von 85 Prozent recyceltem Blei enthalten. Für Kobalt liegen die Auflagen künftig bei 16 Prozent, für Lithium und Nickel sind es 6 Prozent. Insgesamt sollen bis Ende 2031 hierdurch 80 Prozent des Lithiums aus Altbatterien verwertet werden. Um die recycelten Materialien verfügbar zu machen, formuliert die neue Verordnung zudem Sammelziele für Hersteller. Das betrifft vor allem Industriebatterien, Batterien in leichten Verkehrsmitteln sowie Allzweck-Gerätebatterien.

Dieses Sammelziel setzt die neue Batterieverordnung für Hersteller bereits bis Ende auf 73 Prozent. Für die Altbatterien leichter Fahrzeuge liegt das Ziel bei 61 Prozent und die Frist geht bis Ende 2031. Um besser nachzuvollziehen, welche Batterien im Umlauf sind, aus welchen Komponenten sie bestehen und auch, ob sie bereits recycelt wurden, haben sich die EU-Mitgliedstaaten zudem auf einen neuen Batteriepass geeinigt.

Digitaler Batteriepass soll für mehr Transparenz sorgen

Der digitale Batteriepass wird künftig als QR-Code auf Batterien zu finden sein. Das wird eine neue Voraussetzung bei den Akkus für leichte Verkehrsmittel, Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh und bei Traktionsbatterien – also etwa Antriebsbatterien für E-Autos.

Die gesammelten Informationen umfassen Sicherheitshinweise bezüglich der Zerlegung der Batterie, bisherige Recycling- und Reparaturvorgänge, die Zusammensetzung der Batterie, Hinweise zu ihrem CO2-Fußabdruck sowie die Herkunft verwendeter Batteriematerialien. Neben dem digitalen Batteriepass, dessen Informationen zum Teil nur vom Hersteller oder von Recycling-Unternehmen eingesehen werden können, sollen Batterien zukünftig auch eindeutiger beschriftet sein. Verbraucher*innen sollen dadurch besser einschätzen können, wie sie mit Altbatterien umgehen sollten.

Spannend ist die neue Batterieverordnung der EU auch als Blaupause für neue Vorschriften für andere Materialien, die wir zukünftig besser recyceln müssen. Denn die große Errungenschaft der neuen Regelungen ist laut Bundesumweltministerin Steffi Lemke, dass sie „erstmals den gesamten Lebenszyklus in den Fokus“ nähmen. Dass zudem auch Umweltaspekte miteinbezogen würden, sei ein „echter Meilenstein“.

Ausgehend von diesem Meilenstein gilt es also, ganzheitliche Vorschriften auch für Baumaterialien, Elektroschrott und weitere Materialien einzuführen. Denn durch konsequentes Recycling können wir einen großen Teil unserer Ressourcen decken, ohne neue Materialien abzubauen.

Torge Peters
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