1997 legten die Industriestaaten in Kyoto die ersten verbindlichen Ziele zur Reduktion der Treibhausgasemissionen fest. Um die im Rahmen des Kyoto Protokolls festgelegten internationalen Reduktionsziele erfüllen zu können, sieht das Protokoll drei umweltpolitische Instrumente, so genannte flexible Mechanismen vor: Den Emissionshandel, den Mechanismus der Joint Implementation (JI) und den Clean Development Mechanism (CDM). Diese Mechanismen erlauben einem Staat, Emissionen aus Treibhausgasen auch in anderen Ländern kostengünstiger als im eigenen Land zu reduzieren. Der Emissionshandel gilt als Kernstück der europäischen Klimaschutzpolitik um den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren.
Hintergrund: Gemäß Kyoto-Protokoll müssen die Vertragsstaaten ihre Emissionen im Zeitraum von 2008-2012 um mindestens 5% unter das Niveau von 1990 senken. Deutschland hat sich verpflichtet seine Emissionen im Zeitraum von 2008-2012 um mindestens 20% unter das Niveau von 1990 zu senken. Die Staaten der EU haben sich insgesamt auf eine Reduktion von 8 % verpflichtet. Jeder Partnerstaat des Kyoto-Protokolls ist damit auch verpflichtet, nicht mehr Treibhausgase zu verursachen als ihm mit dieser Verpflichtung indirekt „zugeteilt“ sind. Mehr zur Konferenz in Kyoto den weiteren Umweltkonferenzen der UN im Wissensbeitrag »UN-Klimakonferenzen: Worum geht’s?«.
Emissionsrechtehandel: Das Prinzip
Der Handel mit den Rechten zum Ausstoß von Treibhausgasen, den sog. Emissionszertifikaten (CO2-Zertifikate), ist Gegenstand des Emissionshandels bzw. Emissionsrechtehandels. Der Emissionsrechtehandel folgt dem „Cap und Trade“ Prinzip. Cap bedeutet, dass die Politik eine Obergrenze für den Kohlendioxid-Ausstoß festlegt, die sukzessive gesenkt wird und Trade, dass der Handel mit den Zertifikaten erlaubt ist und offen bleibt, wo die Emissionen vermieden werden. Durch den Handel soll Klimaschutz marktwirtschaftlich organisiert werden und dort stattfinden, wo er am kostengünstigsten ist.
Im Umfang der im Kyoto-Protokoll getroffenen Vereinbahrungen erhielten die Vertragsstaaten vom Sekretariat der UNO-Klimakonvention für den Zeitraum 2008 bis 2012 einen Pool an Emissionsrechten, die die Obergrenze für die Emission von Treibhausgasen für den Zeitraum bilden.
Ein Emissionsrecht berechtigt zum Ausstoß einer Tonne Kohlendioxid (CO2) bzw. einer Tonne CO2 -Äquivalente. Emissionszertifikate, die nicht zur Deckung der landeseigenen Emissionen benötigt werden, können zwischen den Ländern gehandelt werden, wodurch die Zertifikate und die CO2 Emissionen einen Preis erhalten. Das erste multinationale Emissionshandelssystem wurde 2005 zwischen den EU-Staaten eingeführt.
Der Emissionsrechtehandel in der EU (European Union Emission Trading System, EU ETS)
Unternehmen mit großem CO2 Ausstoß sind in der EU seit 2005 verpflichtet, am Emissionshandel teilzunehmen (so etwa die Energiebranche sowie Betreiber von Verbrennungsanlagen, Erdölraffinerien, Koksöfen, Eisen- und Stahlwerke sowie Anlagen der Zement-, Glas-, Kalk-, Ziegel-, Keramik-, Zellstoff- und Papierindustrie). Ab 2012 wird auch der Flugverkehr in den Emissionsrechtehandel miteinbezogen.
In der Europäischen Union werden im Umfang des festgelegten Ausstoßes Zertifikate von den Ländern an europäischen Unternehmen bzw. Anlagenbetreiber ausgegeben, die die Betreiber der Anlagen zu einer festgelegten Menge an CO2 berechtigen. Emittieren dürfen die Unternehmen nur in dem Umfang, in dem sie über Zertifikate verfügen. In der Periode 2005-2007 wurden die Emissionszertifikate Betreibern von Industrieanlagen entsprechend ihrer Menge CO2-Austoß zunächst kostenlos zugeteilt. Ab 2013 soll ein wachsender Anteil an Emissionsrechten nicht mehr frei vergeben, sondern im Rahmen einer Auktion kostenpflichtig abgegeben werden. Werden Emissionen ohne Emissionsrecht ausgestoßen, so werden diese mit einer Strafe von 100 Euro pro Tonne CO2 belegt.
Das unternehmensbasierte Emissionsrechtehandelsystem der EU
Auch auf Unternehmensebene können Emissionsrechte – wie beim Handel zwischen Staaten – frei gehandelt werden. Benötigt ein Unternehmen mehr als die ihm zugeteilten Rechte, muss das Unternehmen diese am Markt erwerben. Benötigt ein Unternehmen weniger Rechte, als ihm zustehen, kann es diese am Markt veräußern. Überschüssige Emissionsrechte können darüber hinaus aber auch für die für die nächste Verpflichtungsperiode nach 2012 aufgespart werden. Eine Reduktion der Emissionen wird erreicht, indem im Laufe der Zeit die verfügbare Menge an Zertifikaten reduziert wird und die Unternehmen dadurch gezwungen werden, entweder Zertifikate zusätzlich zu kaufen oder in emissionsärmere Technologien zu investieren.
Der Handel von CO2-Emissionsrechten erfolgt über Energiebörsen wie der European Energy Exchange (EEX) in Leipzig. Eine Tonne CO2 kostete im Februar 2012 ca. 9 Euro. Die aktuellen Preise einer Tonne Co2 können auf der Seite der EEX eingesehen werden. Insgesamt nehmen in Deutschland gemäß BMU derzeit Betreiber von 1665 Anlagen am Emissionshandel teil. Der Emissionshandelssektor macht in Deutschland laut Umweltbundesamt derzeit knapp 57 Prozent der Kohlendioxidemissionen aus.
Eine Übersicht über die gesetzlichen Grundlagen des Europäische Emissionshandelssystem (EU EHS) findet man auf der Internetseite der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt).
Klimaschutz durch Emissionshandel?
Der Handel mit Emissionen gilt als ökonomisch effizientes und gleichzeitig auch als ökologisch wirksames Instrument, um die Treibhausgase zu reduzieren. Er ist aber nur dann ein Instrument für den Klimaschutz, wenn die Emissionsobergrenze (Cap) kontinuierlich heruntergesetzt wird, indem die Anzahl der ausgegeben Zertifikate sukzessive gesenkt wird.
In der Pilotphase des European Union Emission Trading System von 2005 bis 2007 lag die deutsche Obergrenze bei 482 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr – nach Meinung von NRO und Umweltschutzverbänden wie dem Nabu viel zu hoch, um Industrie und Stromversorger zur Reduktion ihrer Emissionen zu bewegen. Im November 2006 reduzierte die Europäische Kommission die deutsche Obergrenze auf 453 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr.
Nach Untersuchungen der britischen NRO Sandbag (pdf zum herunterladen) werden insgesamt zu viele Verschmutzungsrechte an die Wirtschaft ausgegeben. So wird die Industrie für den Zeitraum 2008-2012 nach Schätzungen Zertifikate im Umfang von 400 Millionen Tonnen CO2 übrig haben. Sowohl der Weiterverkauf (also der Handel mit diesen überschüssigen Zertifikaten) als auch die Weiterverwendung in der Folgeperiode durch die Industrie nach 2012 führt dazu, dass der Preis für CO2 rapide absinkt und dadurch kein Anreiz besteht, in klimafreundliche Technologien zu investieren.
Auch die Tatsache, dass die Zertifikate bislang zum Großteil kostenlos an die Industrie ausgegeben werden, führt zu Kritik. In der Periode ab 2008 wurden bislang nur 10% der Zertifikate veräußert. Eine positive Richtung sind die Vorgaben des neuen Energie- und Klimapaketes, die vorsehen, dass der Stromsektor seine Emissionsrechte in Zukunft nicht mehr kostenlos erhält, sondern ab 2013 ersteigern muss.
Insgesamt hat der Emissionshandel in der EU nach Meinung von Forschern bisher kaum zu einer Reduktion der klimaschädlichen Emissionen geführt; die im Rahmen des Kyoto-Protolls vereinbarten Ziele werden auf diesem Weg nicht erreicht.
Quellen und Links
- Berger-Kögler, Ulrike E. (2007), Rahmenbedingungen für den Emissionsrechtehandel in Deutschland
- Bundesumweltministerium, Informationsseiten des Bundesumweltministeriums zum Emissionshandel
- Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt). Gesetzliche Grundlagen des Emissionshandels auf der Internetseite der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt)
- Schüle, Ralf (2008), Grenzenlos Handeln? Emissionsmärkte in der Klima- und Energiepolitik.
- Infografik des ZDF, die den Emissionshandel grundsätzlich und für einzelne Länder anschaulich erklärt.