Die heimliche Wasserprivatisierung

Der Zugang zu Wasser wurde 2010 von den Vereinten Nationen als Menschenrecht anerkannt (Resolution 64/292). In Deutschland sind für die Wasserversorgung meist Städte und Gemeinden zuständig, denn Wasser gilt als Allgemeingut. Das könnte sich auf Grund einer neuen EU-Richtlinie bald ändern. Sollte sich die EU-Kommission durchsetzten, wird aus dem Allgemeingut schon bald ein potentielles Spekulationsobjekt mit dem sich Milliarden verdienen lassen.

Autor*in RESET , 16.01.13

Portugal hat auf Wunsch Brüssels in einigen Gemeinden bereits mit der Privatisierung der Wasserversorgung begonnen. Sehr zum Missfallen seiner Bürger, die über verschlechterte Wasserqualität und horrende Preise klagen. Recht gibt den Bürgern auch eine Studie der Universität Barcelona von 2010, welche nachweist, dass Privatisierung zu Verschlechterung der Wasserqualität und vor allem nicht zu einer kostengünstigeren Produktion von Wasser führt. Eher das Gegenteil sei der Fall. Dessen ungeachtet soll auf Wunsch der Europäischen Union auch im stark verschuldeten Griechenland schon bald mit der Privatisierung der Wasserversorgung begonnen werden.

Wer jetzt glaubt nur die europäischen Krisenländer seien von der Privatisierung betroffen, der irrt. Im Richtlinienvorschlag der EU-Kommission für Konzessionsvergabe steht die Forderung, dass im Bereich der Wasserversorgung eine allgemeine Marktöffnung erfolgen müsse. Dahinter versteckt sich nichts anderes die allmähliche Öffnung der Wasserversorgung für private Anbieter.

Die Richtlinie ist bereits beschlossen. Etwas gegen die geplante Privatisierung tun kann man dennoch. Über eine Europäische Bürgerinitiative haben EU BürgerInnen die Möglichkeit die politische Agenda der EU aktiv mitzugestalten. Wenn innerhalb eines Jahres mindestens eine Million EU-BürgerInnen aus mindestens 7 der 27 Mitgliedstaaten für eine Europäische Bürgerinitiative mobilisiert werden können, muss sich die Europäische Kommission mit dem Anliegen der Initiative befassen.

Mit der Bürgerinitiative „Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht!“ soll die Kommission dazu aufgefordert werden, allen Mitgliedstaaten verbindliche Ziele zu setzen, um die Anerkennung und Umsetzung des universellen Rechts auf Zugang zu Wasser und sanitärer Grundversorgung in Europa und in der Welt voranzutreiben. Ziel ist es die Europäische Kommission zur Vorlage eines Gesetzesvorschlags aufzufordern, der das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung entsprechend der Resolution der Vereinten Nationen durchsetzt und eine funktionierende Wasser- und Abwasserwirtschaft als existenzsichernde öffentliche Dienstleistung für Alle sicherstellt.

Die Forderungen im einzelnen lauten:

  1. Die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten haben die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass alle Bürgerinnen und Bürger das Recht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung haben.
  2. Die Versorgung mit Trinkwasser und die Bewirtschaftung der Wasserressourcen darf nicht den Binnenmarktregeln unterworfen werden. Die Wasserwirtschaft ist von der Liberalisierungsagenda auszuschließen.
  3. Die EU verstärkt ihre Initiativen, einen universellen Zugang zu Wasser und sanitärer Grundversorgung zu erreichen.

Unterschrieben werden kann die Initiative auf der Website der Kampagne „Wasser ist ein Bürgerrecht“.

Mehr zum Thema Wasserprivatisierung findest du in der monitor Sendung „Geheimoperation Wasser“.

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