Die meisten Verbraucher erfahren wohl nur zufällig oder überhaupt nicht davon, wenn Lebensmittel und andere Produkte aufgrund von Mängeln zurückgerufen werden. Dabei gibt es Informationsseiten, die regelmäßig über entsprechende Aktionen informieren (s. Links unten). So kann man den verkeimten Käse, den Rotkohl mit Glassplittern oder den Reisestecker mit Stromschlaggefahr noch rechtzeitig in den Supermarkt zurückbringen. Gerade Discounter-Ware und Erzeugnisse aus China tauchen auffällig oft in den Listen auf.
Im Hinblick auf die eigene Gesundheit und Sicherheit lohnt es sich also, zumindest gelegentlich mal nachzuschauen, ob kürzlich Erworbenes von einem Rückruf betroffen ist.