Nur das Beste für die Kleinen: Tipps für Kinderspielzeug

Spielen hat noch keinem geschadet - von wegen! Experten zufolge übersteigen die im Spielzeug gemessenen gefährlichen Substanzen den Unbedenklichkeitswert oft um das Hundertfache. Das neben den gesundheitsgefährdenden Aspekten die Herstellung und Entsorgung von derartigem Spielzeug für die Umwelt nicht folgenlos sein kann, liegt auf der Hand. Daher stellt sich die Frage: Woran erkenne ich bereits vor dem Kauf, ob das Spielzeug schädlich ist?
Experten zufolge übersteigen die im Spielzeug gemessenen gefährlichen Substanzen den Unbedenklichkeitswert oft um das Hundertfache. Die in der EU gültigen Richtlinien für Kinderspielzeug sind unzureichend, verbindliche Grenzwerte für die gefährlichen Weichmacher, die von Fachleuten als PAK bezeichnet werden, gibt es in Europa erst gar nicht. Die Weichmacher stehen im Verdacht, das Erbgut zu verändern, Krebs zu erzeugen und die Fortpflanzung zu beeinträchtigen. Das neben den gesundheitsgefährdenden Aspekten die Herstellung und Entsorgung von derartigem Spielzeug für die Umwelt nicht folgenlos sein kann, liegt auf der Hand.
Angesichts solcher Meldungen sowie wiederkehrender Rückrufaktionen von Spielzeugherstellern stellt sich die Frage: Woran erkenne ich bereits vor dem Kauf, ob das Spielzeug schädlich ist?
Ein guter Indikator sind in jedem Fall die Prüfzeichen. Prüfzeichen wie das TÜV- oder das GS-Siegel ("Geprüfte Sicherheit") sowie das LGA-Qualitätszeichen zeigen an, dass diese Produkte sogar häufig noch über die europäische Spielzeugrichtlinie DIN EN 71 hinausgehen. Spielzeug, das nicht einmal diese Kennzeichung aufweist, sollte man besser im Regal stehen lassen.
Woran erkenne ich sicheres Kinderspielzeug? Eine Auswahl:

CE – Communautée Européenne – ist eine Produktkennzeichnung, mit der der Hersteller die Einhaltung der wesentlichen Anforderungen der für sein Produkt relevanten EU-Richtlinie bestätigt. Damit soll ein Mindestniveau an Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit bestimmter Waren (z.B. Spielzeug) gewährleistet werden, die im europäischen Binnenmarkt in Verkehr gebracht werden.
Die Bestimmungen für Spielzeug beinhalten Kriterien u.a. in folgenden Bereichen:
physikalische und mechanische Merkmale, Entflammbarkeit, chemische Merkmale, elektrische Eigenschaften, Hygiene, Radioaktivität
Bewertung
Das CE-Zeichen ist kein Prüfzeichen. Es bedeutet nur, dass der Hersteller die Verantwortung dafür übernimmt, dass das Produkt den hiesigen gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Eine Bewertung wird nicht vorgenommen, da CE als eine für bestimmte Waren verpflichtende Kennzeichnung und vor allem für die zuständigen Behörden relevant ist. Daher hat es für Verbraucher kaum Aussagekraft und ist eher am unteren Ende der Zuverlässigkeits-Skala anzusiedeln.

- Anregung der Phantasie und vielfältige Spielmöglichkeiten durch das Spielzeug
- angemessenes Material und Haltbarkeit
- Berücksichtigung der Umweltverträglichkeit (z. B. bei Material, Gebrauch, Langlebigkeit)
- Verbot von PVC
- Einhaltung relevanter Sicherheitsvorschriften (z. B. CE-Kennzeichnung, Sicherheitsnormen, Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz)
Bewertung: Spiel gut basiert u. a. auf pädagogischen und anwendungsorientierten Kriterien, die über das gesetzlich Vorgeschriebene hinausgehen und z. B. Material, Design, Funktionalität, Sicherheit und Lebensdauer des Spielzeugs berücksichtigen. Das Spielzeug wird durch den unabhängigen spiel gut-Arbeitsausschuss Kinderspiel + Spielzeug e. V. in der Praxis getestet.

Das Zeichen „Textiles Vertrauen - Schadstoffgeprüft nach Oeko-Tex® Standard 100plus“ kennzeichnet schadstoffgeprüfte Textilien, die in umweltbewusst arbeitenden Betrieben hergestellt wurden. Dazu prüft ein beauftragtes Oeko-Tex®-Institut repräsentative Mustermaterialien und die beteiligten Betriebe. Bei positivem Ergebnis erhält der Antragsteller die auf ein Jahr befristete Zertifizierung. Dabei umfasst der Oeko-Tex® Standard 1000 u. a. Kriterien hinsichtlich:
- Abwasser- und Abluftreinigung,
- Energieeinsatz,
- Einsatz von Chemikalien und Technologien
- Qualitäts- und Umweltmanagementsystem
- Sozialkriterien (z. B. Versammlungsrecht, Verbot von Diskriminierung und Zwangsarbeit)
Bewertung: Der Oeko-Tex® Standard 100plus basiert vor allem auf gesundheitlichen und ökologischen, aber auch auf sozialen Standards, die teilweise über gesetzliche Vorgaben hinausgehen. Sie berücksichtigen sowohl die Produkte (Schadstoffprüfungen) als auch den Produktionsablauf (Betriebsprüfungen). Die Erfüllung der Kriterien wird von unabhängigen Instituten nach definierten Verfahren geprüft. Das Oeko-Tex® Standard 100 hat nicht ganz so umfassende Kriterien, ist aber auch empfehlenswert.

Das GS-Zeichen (Geprüfte Sicherheit) kennzeichnet Produkte, die gesetzlich geregelte sicherheitstechnische Anforderungen erfüllen. Das Produkt muss demnach so beschaffen sein, dass Sicherheit und Gesundheit bei bestimmungsgemäßer Verwendung nicht gefährdet sind.
Bei Spielzeug werden u. a. Tests folgender Art vorgenommen:
mechanische/physikalische Tests, chemische Prüfungen, gesundheitliche Unbedenklichkeit (z. B. Speichelechtheit), elektrische Sicherheit von elektronischem Spielzeug.
Bewertung: Das GS-Zeichen ist ein verlässliches Kennzeichen für die Sicherheit von Produkten. Achtung ist jedoch vor Fälschungen angebracht. Es lohnt sich deshalb, genau hinzusehen.
Wer soch noch detaillierter zu den verschiedenen Prüfzeichen informieren will, kann dies hier tun: label-online
Fair spielt

Umweltverträglich spielen heißt auch fair zu spielen. Das Spielzeug, welches wir hierzulande kaufen, wird in Spielzeugfabriken vor allem in Asien zu oftmals menschenunwürdigen Bedingungen produziert. Eine Liste von Firmen, die für menschenwürdige Arbeitsbedingungen in den Spielzeugfabriken stehen und den Verhaltenskodex des Weltverbandes der Spielwarenindustrie (ICTI) glaubwürdig und transparent umsetzen, listet die Aktion „Fair spielt“ hier (pdf) auf. Mehr Informationen zum Thema im RESET Handeln-Beitrag Fair Kaufen.
Vorsicht, Gift! Autos und Puppen bewusst auswählen

Tipps, wie giftiges Spielzeug aus den Kinderzimmern ferngehalten werden kann (Quelle: Eltern.de):
- Institutionen wie Stiftung Warentest oder Ökotest untersuchen Produkte oft noch gründlicher und weisen auch auf Inhaltsstoffe hin, die nicht verboten sind, aber als bedenklich gelten. Daher empfiehlt sich, die aktuellen Tests zu lesen.
- Achtung: Kleine Spielzeugbestandteile können bei Kindern unter drei Jahren zum Erstickungstod führen. Daher darauf achten, dass solche Teile, die beispielsweise in eine Filmdose passen, sich nicht lösen können.
- Beim Kauf von Holzspielzeug sollte unlackiertes, gewachstes Holz bevorzugt werden. Lackiertes Spielzeug sollte den Hinweis „DIN 53160“ enthalten. Ob es speichel- sowie schweißfest ist, erkennst Du daran, dass sich keine Farbe löst, wenn Du mit einem feuchten Finger über das Produkt streichst.
- Trau Deiner Nase: Spielzeug, das unangenehm oder parfümiert riecht, sollte lieber nicht gekauft werden.
- Entwarnung kann bei gebrauchten Bauklötzen vom Flohmarkt gegeben werden: Formaldehyd und gesundheitsschädliche Lösemittel verdampfen nach einiger Zeit.
- Bei Plastikspielzeug unbedingt auf die Hinweise „PVC-frei“ oder „Phthalat-frei“ achten. Als unbedenklich gelten Kunststoffe wie Polypropylen (PP), Polyethylen (PE) oder Acetyl-Butyl-Styrol (ABS). Bei aufblasbaren Produkten trotz allem lieber eine Pumpe verwenden.
- Plüschtiere sollten waschbar sein und auch tatsächlich gewaschen werden, bevor das Kind mit ihnen schmust. Außerdem sollten Schleifen oder Bändchen entfernt werden, weil diese „ausbluten“ und schädliche Farbstoffe absondern könnten. Kleinkinder sollten nur Stofftiere mit gestickten Gesichtern bekommen, da sie Knöpfe verschlucken könnten.
- Laut Stiftung Warentest sind viele Spieluhren, sprechende Stofftiere oder Rasseln zu laut und können das kindliche Gehör schädigen. Am besten selber ans Ohr halten – wenn es Dir zu laut ist, schadet es Kinderohren bestimmt.
- Batteriebetriebenes Spielzeug ist generell nicht empfehlenswert, da Batterien meist schädliche Säuren oder Laugen sowie Schwermetalle enthalten.
- Am besten ist es, nur Spielzeug zu kaufen, auf dem die vollständige Adresse des Herstellers oder Importeurs vermerkt ist. Im Schadensfall hat man damit eine Adresse, an die man sich wenden kann. Nach dem neuen Informationsgesetz können Verbraucher verdächtige Produkte bei jeder Behörde melden. Außerdem gilt schadstoffbelastetes Spielzeug als mangelhaft und man kann jederzeit seine Gewährleistungsrechte geltend machen - entweder beim Händler oder direkt beim Hersteller.

